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18.01.2006 16:59 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #1hurz
Krankenversicherung: Formulare E106 und E104
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich die Formulare E106 und E104 im Internet zum Download finde?
Meine KV hat mir mitgeteilt, dass ich mir E106 bei "der für die Krankenvorsorge in Irland verantworlichen Stelle" (wer is'n das?) ausfüllen lassen und meiner deutschen KV schicken soll. E104 brauche ich wohl nicht unbedingt, aber es ist "ratsam", dieses Formular vor Abreise nach Irland von der dt. KV ausfüllen zu lassen. E104 bescheinigt wohl, dass eine Vorversicherung in D bestanden hat.
Wisst ihr, wo ich mir die Dinger runterladen und mal anschauen kann? E106 am besten auch in Englisch.
hurz
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18.01.2006 17:22 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #2
Entschuldige, aber wofür brauchst Du die den? Welche Ansprüche sollen denn damit gedeckt werden?
Wenn ich das richtig sehe benötige einige Staaten den E104 um eine "vorläufige" - vor Arbeitsaufnahme - Krankenversicherung zu gewähren.
Das Formular E106 ist eigentlich ein Grenzgänger-Forumular. Ich glaube aber nicht das es so was wie Grenzgänger zwischen D und Irl gibt.
Schon mal auf www.oasis.gov.ie geschaut?
Wirst Du weiter in Deutschland bezahlt und zahlst dort Steuern und Sozialabgaben? Wenn nicht glaube ich brauchst Du das alles nicht.
Und so lange Du nicht in Irland lebst und eine PPS hast wird Dir keine irische Behörde bestätigen das Du hier lebst und Ansprüche hast - oder.
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18.01.2006 17:30 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #3
Hab gerade noch was entdeckt. Der E106 scheint ein Nachweis zu sein wenn man z.B. in Irland arbeitet und lebt aber die Familie bleibt in D. Dann ist es der Nachweis das die Krankenversicherung in Irland auch für die Familie in D besteht. So was ähnliche steht hier http://www.germanhealthcare.org/cont...ng_Italien.php für Italien.
In diesem Fall wäre es das örtliche Social Welfare. Viel Spass!!! Wenn Du es jemals schafts das zu bekommen lass es uns wissen
Ist es nicht einfacher Deiner Familie PPS zu beschaffen und die EHIC?
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19.01.2006 10:54 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #4hurz
Hallo Pocky,
also für mich klingt das auch etwas seltsam (daher auch meine Frage im Forum nach den Formularen), aber so hat mir das meine KV mitgeteilt, als ich sie informiert habe, dass ich in IRL bei einem irischen AG tätig sein werde.
Ich fragte, was ich bezüglich meiner Krankenvorsorge zu tun hätte und die sagten mir, dass ich mir - sobald ich in IRL bin - den Vordruck E106 ausfüllen lassen soll (vermutlich beim Social Welfare, wie du geschrieben hast). Dann soll ich den ausgefüllten E106 an meine KV in D schicken. Die würde mir dann wiederum eine KV-Karte schicken, mit der ich Leistungen in D (und nur in D!) in Anspruch nehmen kann. Es handelt sich also _nicht_ um eine EHIC.
Ich habe auch nicht mit irgendeinem Sachbearbeiter bei meiner KV gesprochen, sondern mit jemandem, der - nach Aussage meiner KV - der Experte in diesen Fragen ist. Dennoch klingt es fast zu schön, um wahr zu sein.
Daher noch mal der Aufruf: Wisst ihr, wo ich mir den E106 anschauen oder downloaden kann? Vielleicht eröffnet das völlig neue Möglichkeiten beim Versicherungsschutz in IRL
...obwohl ich nicht an Wunder glaube...
hurz
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19.01.2006 11:52 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #5Gast12952
Nur mal ganz bloed ... wenn Du in Irland lebst und arbeitest, bist Du normalerweise ueber PAYE "pflichtversichert" (... freie Heilfuersorge), ueber BUPA oder VHI "zusatzversichert" und eventuell (bei nur zeitweiligem Aufenthalt bis zu drei Jahren etc.pp., etwa bei der DKV) ueber eine spezielle deutsche "Auslandskrankenversicherung" extra versichert. Der E106 koennte anscheinend allenfalls greifen, wenn man wie von Pocky beschrieben "daheimgebliebene" Familienangehoerige hat. Eher scheint er aber fuer Leute gedacht zu sein, die vom Arbeitgeber ins feindliche Ausland geschickt werden, ihren Wohnsitz aber in der Heimat behalten (also eben fuer Grenzgaenger ... siehe ganz unten) ... Fuer Dich selber ist die irische EHIC/EKVK das "Goldene Ticket" fuer die Behandlung in Deutschland.
Zum E106 heisst es in Irland:
http://www.nehb.ie/nehb/services/eu.htmE106:
This is a certificate of entitlement to sickness/maternity benefits in kind for persons going to live in another Member State. When the E106 is registered the person and registered dependants can receive medical treatment on the same basis as an insured person of the Member State of residence. In Ireland E106 holders and their dependants normally receive a medical card.
http://www.whb.ie/OurServices/Commun...IGRANTWORKERS/Employed in Ireland but assigned abroad
The E128 form covers employed and self -employed workers (E128b) and family dependants accompanying the worker abroad, who are temporarily posted to another EEA member country and who continue to pay insurance contributions in Ireland.
The E128 does not cover family dependants who do not accompany the worker abroad for the duration of the posting. Such dependants, who may visit the posted worker for a holiday , are entitled to form E111 (Click Here for an Application Form) for urgent treatment only.
International transport workers will be entitled to a form E128. A separate E128 is required for each EEA country the international transport worker travels through in thje course of the job.
The E128 should be issued for a period not to exceed 12 months
The E 128 is valid only in the country of posting.
If the assignment to another member state is expected to be for less that 12 months AND does not involve replacing someone else on a similar assignment the worker, and his/her dependants, whether with him/her or remaining in Ireland, retain their existing entitlements to health services under the Health Act, 1970 i.e. full or limited eligibility.
If the foregoing does not apply the worker has entitlement to the same health services as nationals of the state to which he/she is assigned.
The worker will require the following:-
Form E101 - from the Department of Social, Community & Family Affairs
Form E106 - issued by the Health Board provided that a form E101 has already been issued.
If cover against accidents at work and occupational diseases is required:-
Form E107 - should be completed by the institution of the place of stay and sent to the Health Board
Form E123 - is issued to the worker on receipt of the form E107
Dependants:-
Dependants who go with the worker have similar entitlements
Dependants who remain in Ireland are not covered by E.U. Regulations, and receive the same benefits as if the worker had not been assigned abroad
http://www.dohc.ie/public/information/entitlements.htmlE 106 - If you work in Ireland and reside in another member state, e.g. as a frontier worker, a form E106 may be issued to you as evidence of your entitlement to healthcare in your country of residence. The form E106 may also be issued to civil servants and diplomats posted abroad.
Womit dann auch der Ansprechpartner klar waere ... nicht Social, sondern Health Board (oder, neuirisch HSE)!
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19.01.2006 13:10 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #6
Bernd hat eigentlich den Hinweis schon gegeben, aber hier ist der genaue link: http://www.shb.ie/class-1610590946.cfm
So weit ich das alles herauslese - auch aus den itlaienischen und französischen Seiten - betrifft das Familienangehörige die innerhalb eines EU Staates leben welcher nicht der Gleiche ist in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist und seine Sozialabgaben zahlt.
So weit ich mich aber erinnere kommt doch Deine Familie mit nach Irland?
In diesem Fall braucht sie ja keine "dauerhafte" Versorgung in D. Stellst Du jedoch den Anspruch auf eine E106 Versorgung gibt es kein Kindergeld in Irland weil Du damit ja feststellst das die Familie nicht in Irland lebt.
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19.01.2006 16:31 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #7hurz
@Bernd/R-i-K & Pocky:
Vielen Dank für die Infos. Wie Pocky schon treffend bemerkt hat, möchte ich natürlich mit der Family (zunächst befristet) nach Irland ziehen, aber auch einen Wohnsitz in D behalten. Trotzdem frage ich mich, warum mir meine KV dann sowas vorschlägt, wo sie doch davon wissen. Offensichtlich könnte man damit auch eine Anwartschaft aushebeln (also die Beiträge dafür), denn die wäre ja in meinem Fall dann fällig ohne dieses E106-Teufelzeugs.
Das mit dem Kindergeld und der E106 war mir so auch nicht klar. Überhaupt war mir nicht klar, dass ich in Irland KG bekomme. Ich dachte immer, ich müßte einen Wohnsitz in D nachweisen, um dann in D KG zu bekommen? Sind das denn die gleichen Beträge? Irgendwie krieg ich 'ne Matschbirne jetzt...
hurz
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19.01.2006 17:20 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #8Nach mir bekannten Vorschriften wird Kindergeld dort bezahlt wo die Kinder sind. Also in eurem Fall dann in IRL.
Zitat von hurz
Das mit dem Wohnsitz ist so eine Sache. Ihr seit ja in D nur nach "deutschen" Recht gemeldet habt aber eigentlich euren Wohnsitz - also den gewöhlichen Aufenthalt - dann in Irland. Kindergeld in D zu beziehen und in IRL leben kann eine böse Überraschung (Sozialbetrug) bringen.
Kindergeld in IRL is etwas etwas niedriger als in D. Aber Ihr zahlt ja auch in D keine Steuern mehr - also warum sollte euch denn der deutsche Staat was bezahlen?
Such doch mal im Forum nach Kindergeld. Da sind alle Infos die Du brauchst!!!
Ich glaube fast das Du das nicht so ganz als "Umzug" betrachtest. Wenn Du Dich nicht mehr mit ordentlichen Wohnsitz in D aufhältst sondern in IRL und in IRL arbeitest und Steuern bezahlst dann ist nun mal Irland für alles zuständig.
Zitat von hurz
Das wäre ja so ähnlich wie wenn Du in IRL lebst aber erwartest das Deustches Recht, z.B. bei Verkehrsverstössen gelten soll
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19.01.2006 17:46 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #9hurzHey, hey, vor den deutschen Steuern will ich mich auch gar nicht drücken. Da ich dieses Jahr auch noch in D tätig bin und im Laufe von 2006 nach IRL ziehe, werde ich sowieso in beiden Ländern veranlagt. Wie das in 2007 aussieht, weiss ich noch nicht. Vermutlich werde ich sowohl in IRL als auch in D (um irische Steuern vermindert) Steuern zahlen.Das mit dem Wohnsitz ist so eine Sache. Ihr seit ja in D nur nach "deutschen" Recht gemeldet habt aber eigentlich euren Wohnsitz - also den gewöhlichen Aufenthalt - dann in Irland. Kindergeld in D zu beziehen und in IRL leben kann eine böse Überraschung (Sozialbetrug) bringen.
hurz
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19.01.2006 18:54 Krankenversicherung: Formulare E106 und E104 Beitrag #10Gast12952Hmmmm? Du zahlst als Arbeitnehmer erstmal nur in dem Land Steuern, in dem Du Deinen Lohn bekommst - Deine Steuerpflicht in Deutschland endet am letzten Arbeitstag, in Irland beginnt sie am ersten Arbeitstag und vice versa. Laesst Du Dir 2007 nach Beendigung Deine Irlandaufenthaltes die irischen Steuern erstatten (theoretisch moeglich), musst Du das Gehalt dann nach deutschem Recht versteuern (teuer und aufwendig). In Deutschland die irischen Steuern "anrechnen"? Nie gehoert ...
Zitat von hurz
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