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12.11.2004 18:55 FAQ - Autoimport nach Irland Beitrag #1Anonymous
FAQ - Autoimport nach Irland
Immer wieder ein Thema im Irlandforum ist die Frage, ob und wann man ein Fahrzeug ummelden muss, dass man mit nach Irland nimmt. Deswegen hier eine Zusammenfassung der Bestimmungen. Die genauen, regierungsamtlichen Informationen finden Sie übrigens unter www.revenue.ie und www.oasis.gov.ie - komplett mit Kontaktadressen und -telefonnummern. Stichworte "import" "car" oder auch "VRT".
Wer muss ummelden? Grundsätzlich muss jedes in Irland auf öffentliche Wegen betriebene Motorfahrzeug auch in Irland angemeldet, auf Verkehrssicherheit getestet, versteuert und versichert sein. Diese Vorschrift gilt für alle Fahrzeuge unabhängig von ihrer Herkunft oder der Nationalität des Fahrers.
Gibt es Ausnahmen? Ja - eine Ummeldung muss nicht erfolgen bei Fahrzeugen, die Touristen für die Nutzung im Urlaub oder Arbeitnehmer oder Studenten befristet einführen. Als "Daumenregel" können zwölf Monate maximale Befristung gelten. Touristen und Studenten haben meist keine Probleme, ihren Status nachzuweisen. Anders bei Arbeitnehmern - ist der Arbeitsvertrag unbefristet und der Lebensmittelpunkt Irland, wird der Nachweis eines zeitweisen Aufenthaltes meist erst bei Ausreise möglich. Wobei die Behörden bis zum Beweis des Gegenteils meist davon ausgehen, dass das Fahrzeug unbefristet importiert ist. Und das Gesetz legt eindeutig dem Fahrzeugbesitzer die Beweislast auf!
Wann muss man ummelden? Sofort - bereits am nächsten Werktag nach Einfuhr des Fahrzeugs muss das zuständige Vehicle Registration Office (VRO) informiert werden.
Welche Papiere braucht man zur Ummeldung? Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und natürlich das Fahrzeug selbst, die Fahrgestellnummer muss sauber lesbar sein. Sowohl Fahrzeugschein als auch Fahrzeugbrief werden vom VRO einbehalten und angeblich über eine Zentralstelle den deutschen Behörden zugesendet. Es empfiehlt sich daher, Kopien zu machen!
Welche Gebühren werden fällig? Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Irland wird eine (hohe!) Vehicle Registration Tax (VRT) fällig, die einen Prozentsatz des Zeitwertes (in Irland) beträgt. Zusätzlich sind Importsteuer und Mehrwertsteuer zu zahlen.
Gibt es Ausnahmen? Ja - innerhalb der EU werden weder Importsteuer noch Mehrwertsteuer erhoben (wenn die Mehrwertsteuer im Herkunftsland bezahlt wurde). Die VRT kann erlassen werden, wenn das Fahrzeug nicht eigens zum Import angeschafft, sondern schon mindestens sechs Monate im Herkunftsland vom Importeur angemeldet und benutzt wurde. Die Beweislast liegt wiederum beim Fahrzeugbesitzer und Dokumentation (neben den Papieren des Fahrzeugs unter anderem Mietverträge, Kontoauszüge und ähnliches!) wird verlangt. Gleichzeitig darf das Fahrzeug für zwölf Monate nach der Ummeldung nicht in Irland verkauft werden.
Was passiert nach der Zulassung? Als erstes müssen Sie sich die zugeteilten irischen Nummernschilder besorgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine "schicke" Version angedreht bekommen, sondern die gesetzlich vorgeschriebene mit schwarzen Buchstaben auf weissem Grund und inklusive blauem Europafeld und kleinem County-Namen in Irisch! Fragt der Verkäufer nach der gewünschten Ausführung, verlangen Sie schlicht "bog standard". Dann benötigen Sie noch eine Versicherung ...
Wie bekomme ich eine (günstige) Versicherung? Shopping around - fragen Sie bei allen Versicherungsgesellschaften nach und entscheiden Sie sich dann! Die Versicherungen werden Sie vor allem nach dem Fahrzeugtyp (Machen Sie deutlich, dass es sich um einen Linkslenker handelt!) und Ihren schadensfreien Jahren fragen - letztere müssen Sie durch ein Schreiben Ihrer Versicherung in Deutschland nachweisen. Als Versicherungsnehmer haben Sie Anspruch auf dieses Schreiben, beantragen Sie es sofort (... weisen Sie darauf hin, dass Sie die Version inklusive englischer Übersetzung benötigen!). Sie müssen bei Kontrollen durch die Garda einen gültigen Versicherungsnachweis haben - Fahren ohne Versicherung zieht ein automatisches, mindestens einjähriges Fahrverbot nach sich.
Muss ich noch Steuern zahlen? Ja - sobald Sie Ihr Zulassungszertifikat und Versicherungszertifikat haben, können (und müssen) Sie bei Ihrem örtlichen Tax Office Ihre Road Tax (berechnet nach Fahrzeugart und Hubraum) bezahlen, auch hierfür erhalten Sie ein Zertifikat.
War's das? In der Regel noch nicht - seit einigen Jahren müssen in Irland zugelassene Fahrzeuge regelmässig einen sogenannten National Car Test (NCT) bestehen, das Equivalent zur deutschen Hauptuntersuchung. Die Tests werden vom NCTS durchgeführt, wo Sie sich anmelden und einen Testtermin vereinbaren müssen - weitere Informationen zu den Testzentren, den empfohlenen Vorbereitungen und den Kosten finden Sie unter www.ncts.ie.
Müssen die Scheinwerfer abgklebt, umgestellt oder umgerüstet werden? Ja - beim NCT werden die Scheinwerfer getestet, mit blendenden Scheinwerfern gibt es kein OK. Ob ein einfaches Abkleben ausreicht, ist von Monat zu Monat unterschiedlich. Im eigenen Interesse (Sicht bei Nacht) sollte man eine komplette Umrüstung durchführen (... wenn sich die Scheinwerfer nicht umstellen lassen).
Was mache ich, wenn ich alle Behördengänge erfolgreich erledigt habe? Sie schrauben die Nummernschilder an den Wagen, die jeweiligen Nachweise der Versicherung, Steuer und des NCT müssen ebenfalls sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Sie dürfen jetzt vollkommen legal in Irland fahren. Gratulation!
Aber das war's jetzt endlich? Nein - denn in Deutschland zahlen Sie ja noch Steuer und Versicherung! Sie sollten jetzt schnellstens Ihr Auto abmelden, entweder über die Deutsche Botschaft in Dublin oder direkt über die zuletzt zuständige Zulassungsstelle. Die deutschen Kennzeichen müssen zur Entwertung vorgelegt werden (per Einschreiben) und eine Kopie der irischen Anmeldung gilt als nachträglicher Nachweis des Abmeldedatums für die deutsche Steuer und Versicherung (die rückwirkend erstattet werden). Rufen Sie am besten zwei Wochen nach Versand der Kennzeichen und Unterlagen bei Ihrer deutschen Zulassungsstelle an und fragen freundlich nach, ob die Sache erledigt ist.
Aber ich habe gehört ... - Es kursieren ungefähr achttausend Räuberpistolen, wer wie lange und mit welchen Tricks sein Auto nicht umgemeldet hat. Die obigen Bestimmungen sind jedoch gültiges irisches Recht. Wenn Sie sich zum "Tricksen" entschliessen, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie Recht brechen. Und mit dem daraus entstehenden Risiko leben.
Wird man denn wirklich kontrolliert? Ja - mehr oder minder regelmässig führen Beamte der Steuerbehörden Schwerpunkt- oder Spontankontrollen von ausländischen Fahrzeugen durch. Dies kann auf "freier Strecke" geschehen, auf Firmenparkplätzen oder auch an Einkaufszentren. Und vertrauen Sie besser auch keinen Latrinenparolen, dass es reicht, ein Fahrzeug einmal im Jahr kurz ausser Landes zu bringen - wenn Sie mit solchen Stories bei Zoll oder VRO auftauchen, lachen sich die Beamten einen Ast!
Diese FAQ ersetzt natürlich keine Rechtsberatung oder den gesunden Menschenverstand - gute Fahrt!
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Hier noch einige Ergänzungen von Kollegin pema:
Zitat von pema
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