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23.01.2004 15:10 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #1zugvogel
Mindestprofiltiefe bei Reifen
Hallo!
Nur mal ne Frage rein Interessehalber: Wie ich das den anderen Beiträgen hier entommen habe, kann ich mit abgelaufenem TÜV in Irland fahren, weil da logischerweise die StVO nicht gilt. Könnte evtl. auch Probleeme mit der Versicherung im Falle eines Unfalls geben, wenn ich das recht verstanden habe. Wie sieht es denn mit der Mindestprofiltiefe aus, wieviel müssen irische Autosreifen noch mindestens haben? Müssen ausländische PKW die Anforderungen auch erfüllen? Ne Frage wär auch noch, wie es da die Versicherung im Falle eines Unfalls hält. Denn wenn das irische Straßenverkehrsamt für seine Straßen eine Profiltiefe von beispielsweise 1mm für ausreichend hält und ich diesen Empfehlungen folge, hätte ich mich ja nicht gesetzeswidrig verhalten, da ich das Auto a) in Irland bewege und die geltenden Gesetze einhalte und b) die StVO wie gesagt nicht gilt. Oder seh ich das falsch?
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23.01.2004 17:14 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #2Harry
Auto
:The legal limit for tyres in Ireland is 1.6mm in depth.
Aber;
Wenn Du absichtlich ein Auto, das in einem so schlechten Zustand ist, dass den TüV-Anforderungen nicht mehr entspricht und noch dazu mit abgefahrenen Reifen fährst, gefährdest du mutwillig Leib und Leben, sowohl deines, was mich in dem Falle nur peripher tangieren würde, vor allem aber das von anderen, und das wäre gelinde gesagt eine Sauerei.
Sorry, aber für so etwas fehlt mir jegliches Verständnis!
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23.01.2004 17:48 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #3zugvogel
Danke für Angabe zur Profiltiefe!
Vielleicht hab ich mich etwas mißverstädnlich formuliert. Die TÜV-Plakette an meinem Auto ist erst ein halbes Jahr alt und es funktioniert auch noch alles so wie es sollte. Nur nähern sich meine Hinterreifen langsam der Abfahrgrenze von 1,6mm und mein Frage war dann, falls in Irland eine geringere Profiltiefe vorgeschrieben gewesen wäre (z.B. 1mm) und ich dann meinetwegen mit 1.3mm Profiltiefe in einen Unfall verwickelt worden wäre, ob dann die deutsche Versicherung Ärger gemacht hätte. Die Frage nach dem Umgang mit ausländischen PKW war mehr interessehalber, denn dass ich nicht mit einem Versicherungsschutz rechnen kann, wenn aus den Reifen schon die Fäden schauen, hatte ich mir shcon gedacht. Ein Weilchen würde ich nämlich shcon noch auf dem Planeten verweilen wollen
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24.01.2004 09:22 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #4Harry
TÜV
Ein in D zugelassenes und versichertes Auto unterliegt versicherungstechnisch IMMER den Vorschriften in Deutschland, egal, was im Auslang für Vorschriften herrschen (es sei denn, sie sind strenger).
Abgesehen davon darfst du dein Auto eh nur 12 Monate mit deutschem Kennzeichen in Irland fahren, wenn du temporary visitor bist. Ansonsten musst du gleich ummelden, und das Thema deutscher TÜV hat sich automatisch erledigt.
Und bei der Regenhäufigkeit und den Strassenzuständen in IRL sind bereits 1,6 mm zu wenig.
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24.01.2004 10:18 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #5TAFKAD
Re: TÜV
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das 100% stimmt (kann gut sein, dass ich mich irre), aber wenn das so wäre, würde man im Falle eines im Ausland abgelaufenen TÜV zurück nach Deutschland müssen um eine HU machen zu lassen, aber dies ist definitiv nicht der Fall. (Wobei das hat mehr was nit TÜV und nicht versicherung, daher will ich mich mit meinem Widerspruch nicht festlegen)
Zitat von Whiskyshop24
Was der Profil angeht ist das EU-weit auf 1,6 festgelegt, aber es ist natürlich nie verkerht mehr zu haben, (es ist ja nur die mindesttiefe)
Dianne
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24.01.2004 10:27 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #6Harry
Re: TÜV
Eben. Es hat nichts damit zu tun, dass im Ausland nicht auf den TüV geachtet wird, sondern damit, dass mit abgelaufenen TüV die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit plädieren kann, wenn z.B. ein wichtiges Teil bei einem Crash nicht funktioniert hat. Und dann gibts richtig Ärger. Das ist auch in Deutschland so, und wenn in Deutschland, dann international, Versicherungslogik eben.
Zitat von Dianne
Deshalb sollte man, wenn die Gefahr besteht, dass die HU-Zeit im Ausland überschritten wird, entweder vorher neu machen oder auf jeden Fall die Versicherung befragen.
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24.01.2004 12:49 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #7Gast12952
Ich hatte 'mal ganz konkret den ADAC gefragt, die Antwort war (sinngemäss):
1. Die Versicherung, Zulassung etc. erlischt nicht automatisch, wenn keine HU gemacht und bestanden wurde.
2. Die Versicherung zahlt nicht, wenn es sich um einen bekannten oder zu erwartenden technischen Defekt am Fahrzeug handelt (bekannt z.B. Bremse ohne Funktion, zu erwartend z.B. Bremse mit Funktion aber Warnleuchte an, trotzdem weitergefahren) oder wenn das Fahrzeug nicht in verkehrssicherem Zustand war (z.B. abgefahrene Reifen, teildefekte Lichtanlage ...). Das ist natürlich auch immer im Zusammenhang mit dem Unfallhergang zu sehen. Dabei gilt, man schaue in den Versicherungsvertrag, deutsches Recht nach Gerichtsstand der Versicherung ... Schäden durch Dritte (Kaskoschäden) oder Diebstahl etc. sind gar nicht von der HU und dem technischen Zustand des Fahrzeugs beleckt (Ausnahme: Schloss, Wegfahrsperre).
3. Wenn es zu einem Unfall kommt und die HU nicht gemacht wurde, kann die Versicherung darauf hinweisen, dass man seine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Punkt 2 vernachlässigt hat ... und mit dieser Begründung die Zahlung verweigern (zumindest, was über Haftpflicht hinausgeht).
Es ist also viel kann, darf, könnte drin.
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24.01.2004 14:01 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #8
Grundsaetzlich zum Thema Reifen:
Warum ist Irland die gruene Insel ...richtig, weils oft regnet! Was passiert auf irischen Strassen bei Regen ...es bilden sich riesige Pfuetzen. Diese sind meistens strategisch guenstig an den gefaehrlichsten Punkten der Strasse lokalisiert.
Im eigenen Interesse ...1.6 mm sind zu wenig! Hier darf man ruhig ein bischen mehr "Profil zeigen" und nicht am falschen Ende sparen.
Noch ein Tip: so wie in D ...neue Reifen kaufen und drei Jahre lang nicht mehr angucken ist auch nicht gut. Die schlechten Strassen sind wahre Reifenkiller. Immer wieder Luftdruck und die generelle Beschaffenheit der Reifen checken. Schnell ist mal ein Riss oder Beule in der Flanke und dann muss der Reifen erneuert werden ..man muss ja dann nicht unbedingt die teuersten kaufen, dafuer aber oefter.
Da man hier in der Regel auch gut ohne Winterreifen durchkommt, duerfen es dann schon oefter mal neue Sommerreifen sein (so zum Winteranfang)
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24.01.2004 16:04 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #9HarryKorrekt (auch nix gegenteiliges behauptet)
Zitat von rosinen-im-kopf
Die Versicherung (D) zahlt schon, allerdings können sie Regreß geltend machen.2. Die Versicherung zahlt nicht, wenn es sich um einen bekannten oder zu erwartenden technischen Defekt am Fahrzeug handelt (bekannt z.B. Bremse ohne Funktion, zu erwartend z.B. Bremse mit Funktion aber Warnleuchte an, trotzdem weitergefahren) oder wenn das Fahrzeug nicht in verkehrssicherem Zustand war (z.B. abgefahrene Reifen, teildefekte Lichtanlage ...). Das ist natürlich auch immer im Zusammenhang mit dem Unfallhergang zu sehen.
Theoretisch nicht, praktisch oftmals schon, denn sobald die HU überfällig ist, gehen manche Versicherungen schon in Richtung Teilschuld wegen Verkehrsunsicherheit los.Schäden durch Dritte (Kaskoschäden) oder Diebstahl etc. sind gar nicht von der HU und dem technischen Zustand des Fahrzeugs beleckt
Sie kann nicht nur, sie wird es auch. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn sich heraus stellt, dass irgend ein Teil, das zur Verkehrssicherheit notwendig ist, nicht richtig funktionierte.3. Wenn es zu einem Unfall kommt und die HU nicht gemacht wurde, kann die Versicherung darauf hinweisen, dass man seine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Punkt 2 vernachlässigt hat ... und mit dieser Begründung die Zahlung verweigern (zumindest, was über Haftpflicht hinausgeht).
Und das nicht erst neuerdings.
mfg
Harry
-der sich in seiner Ausbildung auch mit diesen Themen herumschlagen musste - schon vor 15 Jahren-
www.irlandseiten.de
Infos & Whiskeyshop
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24.01.2004 18:29 Mindestprofiltiefe bei Reifen Beitrag #10Gast12952
Nachdem wir die Verbleibdauer des Fahrzeugs erst kürzlich hatten, habe ich die Versicherung nochmal abgeklopft.
Die legendäre "Grüne Karte" ist die Grundlage des Auslandsaufenthalts.
Und die hat die StVO als Grundlage, egal wo man unterwegs ist.
Der Versicherung in Deutschland ist auch die Dauer des Aufenthalts egal, sofern bezahlt und o.g. Regeln eingehalten werden.
In Osteuropa wird sehr gründlich nachgeforscht, zum Teil mit deutschem Gutachter.
Irland wird wie Frankreich , Italien usw. behandelt.
BYBY
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